Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von:

Apartments zur Beherbergung an Individualgäste, Geschäftsreisende und Reisegruppen, Veranstaltungsräumen der Ferienhausanlage Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit), zur Durchführung von Veranstaltungen wie Tagungen sowie für alle damit zusammenhängenden für den Kunden (Individualgäste, Reisegruppen und Veranstaltungskunden) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit).

Die Unter- oder Weitervermietung bei Individualgästen und Reisegruppen der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bzw. bei Veranstaltungskunden der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit).

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben, auch wenn die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) ihnen nicht gesondert widerspricht, haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

II. Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Reservierungsbestätigung) der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) an den Kunden zustande.

Vertragspartner sind die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) zurückzuführen sind. Veranstaltungskunden sind verpflichtet, die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

Die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und von der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) schriftlich zugesagten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartment und Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste bzw. in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

Die Preise können von der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Größe der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, der Leistungen der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit), der Aufenthalts- bzw. Tagungsdauer wünscht und die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) dem zustimmt.

Preisauszeichnungen und Preisvereinbarungen gelten in Euro. Werden andere Währungen genannt, dient dies ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

Gastrechnungen sind sofort, bar und netto Kasse zu zahlen. Gast-Konten werden wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) ist ferner berechtigt, aufgelaufene Forderungen 
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) der eines Höheren Verzugsschadens vorbehalten.

Die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) ist berechtigt, jederzeit – ggf. unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen – eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Gegenforderung gegenüber einer Forderung der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) aufrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Änderung, Abbestellung, Stornierung)

Eine Änderung, Abbestellung und/oder Stornierung muss immer in schriftlicher Form an die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) gerichtet werden.

Individualgäste und Reisegruppen bis 80 Personen (vgl. Ziffer I.1.a) Stornierung bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit). Ohne diese ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Ist zwischen der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) und Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) auszulösen. Liegt kein Fall des Leistungsverzuges der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, erlischt das Rücktrittsrecht des Kunden, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) ausübt.

Nimmt der Kunde Zimmer nicht in Anspruch, hat die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) steht es frei, den ihm entstehenden, vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 70% für Halb- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) entstehende Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Tagungen (vgl. Ziffer I.1.a)

Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung gelten für Stornierung, Abbestellung oder Umbestellung folgende Konditionen:

Ab 14 Tage vor Ankunft: 90% des Preises der vereinbarten Speisen- und Logisumsätze.

Ersparte Aufwendungen nach 2.) und 3.) sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) der eines Höheren Schadens vorbehalten.

  1. Rücktritt der Resort Pleinfeld GmbH & Co. KG

    Ist ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart, kann die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) in diesem Zeitraum seinerseits von diesem Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

    Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nach Verstreichen einer der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) angesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    – höhere Gewalt oder andere von der Resort Pleinfeld GmbH & Co KG (BrombachSeeZeit) nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Apartments bzw. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder ihres Zwecks, gebucht werden;
    die BrombachSeeZeit begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung bzw. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    – ein Verstoß gegen Ziffer I.2. vorliegt.

    Das Hotel hat dem Kunden die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich anzuzeigen.

    Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels vor.

    VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Apartments

    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung; der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 19 Uhr anderweitig zu vergeben.

    Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments der BrombachSeeZeit bis spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die BrombachSeeZeit über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Apartments bis 19 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 19 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    VII. Haftung der Resort Pleinfeld GmbH & Co. KG

    Die BrombachSeeZeitl haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Im nicht leistungstypischen Bereich ist diese Haftung auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

    Die BrombachSeeZeit haftet nicht für eingebrachte Geld oder sonstige Wertgegenstände.

    Für Schäden oder Diebstahl an auf dem Grundstück der BrombachSeeZeit geparkten KFZs, Fahrräder, E-Bikes, Anhänger oder sonstige privaten Beförderungsmittel / -gegenstände haftet die BrombachSeeZeit ausdrücklich nicht.

    Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die BrombachSeeZeit übernimmt keine Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    VIII. Besondere Bedingungen für Tagungen:

    Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit:

    Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Rezeption mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der BrombachSeeZeit.

    Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um max. 5% wird von der BrombachSeeZeitl bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% der Abrechnung zugrunde gelegt.

    Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

    Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die BrombachSeeZeit berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

    Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BrombachSeeZeit die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die BrombachSeeZeit zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die BrombachSeeZeit trifft ein Verschulden.


    Technische Einrichtungen und Anschlüsse:

    Hat die BrombachSeeZeit für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die BrombachSeeZeit von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

    Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Benutzung des resorteigenen Stromnetzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der BrombachSeeZeit. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der BrombachSeeZeit gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die BrombachSeeZeit diese nicht zu vertreten hat.

    Störungen an den von der BrombachSeeZeit zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die BrombachSeeZeit diese Störungen nicht zu vertreten hat.

    Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen:

    Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Resort. Die BrombachSeeZeit übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.

    Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die BrombachSeeZeit ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der BrombachSeeZeit abzustimmen.

    Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, darf die BrombachSeeZeit Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die BrombachSeeZeit für die Dauer des Verbleibs Raummiete erheben. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der BrombachSeeZeit der eines Höheren Schadens vorbehalten.


    Haftung des Veranstalters für Schäden:

    Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

  2. Schlussbestimmungen

    Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden (Resortgast oder Veranstalter) sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Resort Pleinfeld GmbH & Co. KG, Hauptstraße 15, 91154 Roth.

    Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Schwabach Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Abs.1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Schwabach. Es gilt deutsches  Recht.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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